Die neue Umrah-Saison beginnt am 30. Juli
JEDDA – Das Ministerium für Hadsch und Umrah gab am Mittwoch bekannt, dass die neue Umrah-Saison am 1. Muharram 1444 beginnen wird, was dem 30. Juli 2022 entspricht.
Die Anträge auf Ausstellung von Visa für Pilger aus allen Ländern der Welt, die die Rituale der Umrah durchführen und die Prophetenmoschee besuchen möchten, werden ab Donnerstag, dem 14. Juli (15. Dhul Hijjah) eingehen.
Das Ministerium gab in einer Presseerklärung bekannt, dass die Umrah für Pilger aus dem In- und Ausland am 30. Juli (Muharram 1) beginnen wird. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Umrah-Visums finden Sie unter folgendem Link: https://haj. gov.sa/ar/InternalPages/Umrah
Über den Eatmarna-Antrag können auch inländische Pilger Genehmigungen erhalten. Dies erfolgt im Einklang mit einem integrierten System von Gesundheitsdiensten und -maßnahmen, die von den zuständigen Behörden genehmigt wurden, um die Sicherheit und Gesundheit von Pilgern und Besuchern zu gewährleisten, und zwar im Rahmen einfacher Verfahren, die die Durchführung der Umrah-Rituale mit Leichtigkeit und Komfort gewährleisten.
Die Vorschriften für die Qualifikation ausländischer Agenten zur Erbringung von Dienstleistungen für Umrah-Pilger und Besucher der Prophetenmoschee umfassen die Einreichung eines Qualifikationsantrags über das Portal des Ministeriums für Hadsch und Umrah unter dem Link: (https://umralicense.haj.gov. sa).
Sie sollten sich auch an die im Portal beschriebenen Regeln und Vorschriften halten und Dokumente und Daten im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung beifügen. Mitgliedschaft in der International Air Transport Association (IATA) und einige personenbezogene Daten.
Es ist bemerkenswert, dass das Ministerium für Hadsch und Umrah in Abstimmung mit den zuständigen Behörden daran arbeitet, präventive Gesundheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus festzulegen, einschließlich der Einnahme von im Königreich zugelassenen Impfstoffen; Beifügung einer von den offiziellen Behörden im Land des Pilgers genehmigten Impfbescheinigung sowie einer Bestätigung der Richtigkeit der Angaben.
Informationen von https://www.zawya.com