Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung
Welche Arten von Krankenversicherungen kann ich abschließen?
Sie können eine individuelle Krankenversicherung, eine Familien-Floater-Krankenversicherung, eine Senioren-Krankenversicherung, eine Versicherung gegen schwere Krankheiten, eine Mutterschafts-Krankenversicherung, eine Gruppen-Krankenversicherung und eine persönliche Unfallversicherung abschließen.
Ab welchem Alter kann man eine Krankenversicherung abschließen?
Während das Anspruchsalter für Krankenversicherungen unterschiedlich ist, liegt das allgemeine Anspruchsalter für Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren. Das Anspruchsalter für Kinder liegt zwischen 90 Tagen und 18 Jahren.
Habe ich mehr Vorteile, wenn ich schon in jungen Jahren eine Krankenversicherung abschließe?
Ja, der Abschluss einer Krankenversicherung in den ersten Lebensjahren bringt viele Vorteile mit sich. Dadurch erhalten Sie unter Umständen einen geringeren Prämienbetrag, keine Wartezeit, bessere Optionen, einen Akkumulationsbonus, niedrigere Ablehnungsquoten und vieles mehr.
Beginnt mein Krankenversicherungsschutz vom ersten Tag an?
Sie müssen 30 Tage warten (Wartezeit), bevor Ihr Versicherungsschutz beginnt. Wenn Sie über eine Krankenversicherung für den Unfallschutz verfügen, gibt es keine Wartezeit. Darüber hinaus müssen Sie im Falle einer Vorerkrankung oder bestimmter Krankheiten eine Wartezeit (je nach Tarif) abwarten, bevor Sie den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können.
Was ist eine Vorerkrankung?
Bei der Vorerkrankung handelt es sich um ein Leiden, eine Verletzung oder eine Krankheit, von der die versicherte Person bereits beim Abschluss einer Krankenversicherung betroffen ist. Erkrankungen wie Depressionen, Angstzustände, Schlafapnoe, Diabetes etc. gelten in der Krankenversicherung als Vorerkrankungen
Gibt es eine Grenze für die Anzahl der Ansprüche, die ich in einem Jahr geltend machen kann?
Nein, es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Schadensfälle pro Jahr. Allerdings sollten Sie von Ihrer Seite darauf achten, dass die Versicherungssumme Ihrer Police nicht überschritten wird.
Habe ich Anspruch auf Steuervorteile, wenn ich eine Krankenversicherung abschließe?
Ja! Durch den Abschluss einer Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf Steuervorteile gemäß Abschnitt 80D des Einkommensteuergesetzes von 1961